Wann wird abgestimmt?

Abgestimmt wird am 7. Mai 2017. Die Wahllokale sind dabei von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Wo sich Ihr Wahllokal befindet, erfahren Sie in der Wahlbenachrichtigung, die Sie bis spätestens 10. April per Post erhalten.

Eine Briefabstimmung kann ab dem 10. April beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich über das Formular auf der Rückseite der Benachrichtigung möglich. Auch online über www.erlangen.de oder persönlich im Bürgeramt des Rathauses (bis spätestens 5. Mai, nur bei plötzlicher Erkrankung noch bis zum 7. Mai selbst) kann man eine Briefwahl beantragen. Der Wahlzettel mit allen notwendigen Unterlagen muss spätestens 7. Mai, 18:00 Uhr bei der Stadt eingegangen sein.

Wer darf abstimmen?

Abstimmen dürfen alle Erlangerinnen und Erlanger, die deutsche Staatsbürger oder Staatsbürger eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind, am 7. Mai mindestens 18 Jahre alt sind und am 7. Mai seit mindestens zwei Monaten ihren Lebensmittelpunkt in Erlangen haben (in der Regel heißt das, in Erlangen mit Erstwohnsitz gemeldet zu sein). Außerdem darf das Wahlrecht nicht entzogen worden sein.

Wie lautet die Frage?

Die Abstimmungsfrage lautet: „Sind Sie dafür, dass die Stadt Erlangen mit allen rechtlich zulässigen Mitteln eine Rücknahme der Entscheidung der GEWOBAU für den Abriss der historischen Gebäude der Äußeren Brucker Straße 82, 84, 86/88, der Mainstraße 1 und der Johann-Jürgen-Straße 1-7 betreibt, mit dem Ziel der nachhaltigen Sanierung und des dauerhaften Erhaltes als soziale Wohnanlage mit den dazugehörigen Gärten?“

Das heißt: Wer will, dass die Gewobau im Anger 90 geförderte Wohnungen bauen kann, muss beim Entscheid mit „Nein“ stimmen!

Auf die Art der Fragestellung („Sind Sie dafür, dass Sie dagegen sind?“) hat die Stadt Erlangen dabei keinen gestaltenden Einfluss, die Form ergibt sich aus der Landesgesetzgebung.

Was hieße ein „Ja“ beim Entscheid?

Ein mehrheitliches „Ja“ beim Entscheid hat, wenn auch das notwendige Quorum erreicht wird (mindestens 8.400 Abstimmende müssen mit „Ja“ gestimmt haben) die Wirkung eines Stadtratsbeschlusses. Das heißt, dass die Stadt als Gesellschafterin der GEWOBAU diese zwingen müsste, die Häuser südlich der Mainstraße zu sanieren.

Folge eines „Ja“ wäre, dass die GEWOBAU nicht abreißen und damit nicht 90 neue Wohnungen für eine Miete von 5,50 bis 6,50 Euro der Quadratmeter bauen könnte. Stattdessen würde saniert, die dann nur 34 Wohnungen hätten eine Quadratmetermiete von mindestens 14 Euro (da Sanierungskosten auf die Mieten umgelegt werden), wären also keine „bezahlbaren Wohnungen“.